Bundesgerichtshof urteilt über Mann wegen Kriegsverbrechen in syrischem Bürgerkrieg
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird für Donnerstag (11.00 Uhr) das Revisionsurteil in einem Verfahren gegen einen Mann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg erwartet. Als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz mit Verbindungen zur Hisbollah soll der damals 20-Jährige im Jahr 2011 auf der Seite der Staatsführung des damaligen Machthabers Baschar al-Assad gekämpft haben. (Az. 3 StR 584/25)