Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
Die Kosten für eine Schufa-Bonitätsauskunft über säumige Zahler müssen nicht erstattet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und wies eine Revision in zwei Fällen zurück. Die "jeweilige Klagepartei hat gegen den jeweiligen Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskunft", erklärte das Gericht. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)