
Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig
Das Urteil gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen von B. selbst und der Staatsanwaltschaft, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Rechtsextremist B. hatte am 9. Oktober 2019 in Halle zwei Menschen auf offener Straße getötet. (Az. 6 StR 349/24)