Ausbildungssuche abgebrochen: Behörde kann Kindergeld von Mutter zurückverlangen
Bricht ein volljähriges Kind die Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz ab, ohne dies der Mutter zu sagen, kann die Familienkasse laut einem Urteil aus Baden-Württemberg das Kindergeld zurückfordern. Das Kind bemühte sich erst später um einen Platz, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Der Rückforderungsbetrag kann aber aufgerechnet werden. (Az.: 13 K 1645/24)