
Drei Bundesländer ziehen wegen Krankenhausplanung vor Bundesverfassungsgericht
Wegen bestimmter Vorgaben zu Mindestfallzahlen in Krankenhäusern haben sich drei Bundesländer an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wollen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Krankenhausplanung überprüfen lassen, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte.