Bundessozialgericht billigt Einkommensanrechnung beim neuen Grundrentenzuschlag
Bei dem 2021 eingeführten sogenannten Grundrentenzuschlag müssen Rentner einer Gerichtsentscheidung zufolge die Anrechnung des Einkommens ihrer Ehepartner hinnehmen. Die Ungleichbehandlung gegenüber nichtverheirateten Paaren sei nicht verfassungswidrig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. (Az. B 5 R 9/24 R)