Missbrauchsfall um schwangere Elfjährige: Haftstrafe für Stiefvater rechtskräftig
Im Missbrauchsfall um eine schwangere Elfjährige in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die gegen den Stiefvater des Mädchens verhängte achtjährige Haftstrafe bestätigt. Die Karlsruher Justizbehörde verwarf nach Angaben vom Montag die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen. Es seien keine Rechtsfehler erkennbar. Der Mann ist damit rechtskräftig verurteilt. (4 StR 399/25)