Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
Im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland sollen Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden sollen. So will die Bundesregierung auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfassen. Zugleich soll damit die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.