Bundesregierung will "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte schaffen
Die Bundesregierung will ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke schaffen. Der Gesetzentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD), der der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Donnerstagsausgabe) vorlag, soll die Hersteller verpflichten, die Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.